Die Stifterversammlung
ist zuständig für die Entgegennahme und Erörterung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Stiftungsvorstandes mit dem geprüften Jahresabschluss und dem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks. Sie erteilt Anregungen an Stiftungsvorstand und Stiftungsrat, insbesondere zu Fragen der Einwerbung weiterer Zuwendungen, zu Fragen der Mittelverwendung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Wer der Stiftung einen Geldbetrag von mindestens 1.000 € zugewendet hat oder sich ehrenamtlich für die Stiftung engagiert, ist Mitglied der Stifterversammlung.
Die Mitgliedschaft in der Stifterversammlung erlischt zehn Jahre nach der letzten Zuwendung des Mitgliedes von mindestens 1.000 € an die Stiftung, bei ehrenamtlich Engagierten durch deren Abberufung durch den Stiftungsrat.